Corona-Regelungen

für den Unterricht an Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern

Zusätzlich zu unserem Hygieneplan gelten nach der Corona-Landesverordnung und den neuen Bestimmungen 

Ab sofort findet der Unterricht für alle unter 3 G statt. Die Kinder und Jugendlichen gelten weiterhin als getestet, wenn sie die Schule/Kita besuchen und dort getestet wurden. Einen Schülerausweis sollten sie bei sich führen.

Alle Erwachsenen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen oder sich vor dem Unterricht in der EMU selbst testen. Alle Ensemble dürfen unter 3 G musizieren.